Brandmeldetechnik

Unsere Leistungen umfassen die Beratung, Planung, Installation von neuen Anlagen und Wartung von bestehenden Anlagen nach DIN 14675.

Was ist eine Brandmeldeanlage?

Brandmeldeanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzes in Gebäuden. Die Anlagen dienen der Branderkennung, Alarmierung und Evakuierung und damit dem Schutz von Personen und Sachwerten.

Die besondere Bedeutung von Brandmeldeanlagen liegt darin, dass sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf Rauch- und/oder Brandgefahren hinweisen können und damit einen größeren Schaden vermeiden, oder zumindest reduzieren können.

Bei der Installation und dem Betrieb von Brandmeldeanlagen sind eine Vielzahl von rechtlichen Normen und bauaufsichtlichen Forderungen zu beachten. 

Automatische Alarmierung

Im Auslösefall können die verschiedensten Alarmierungen und Ansteuerungen automatisch durchgeführt werden, z.B. Feuerwehr Leitstelle

Melder für jede Anwendung

Je nach Umgebungsbedingung, wählen wir den entsprechenden Melder aus, damit es zu keinem Fehlalarm kommt.

Sie entscheiden sich für eine Brandmeldeanlage?

Wir begleiten Sie bei der Projektierung, Erstellung des Brandmeldekonzeptes nach DIN 14675.

  • Bauordnungsrechtlich geforderte Brandmeldeanlagen werden in der Regel nach DIN 14675 errichtet.
  • Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen der VdS2095 entsprechen.
  • Die Ausführung der Bauteile sind in der DIN VDE 0833-2 beschrieben.
  • Die Bauteile sind in der Normenreihe DIN EN 54 (Teile 1 bis 31) definiert.

Die Aufgabengebiete zum Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage besteht im allgemeinen aus folgenden Schritten:

Für die Notwendige Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandmeldeanlage sind wir Ihr Partner !

Seitens des Gesetzgebers existieren eine ganze Reihe von Vorschriften und Verordnungen zum Thema Wartung. Wer sie missachtet, verstößt damit auch gegen bauordnungsrechtliche Auflagen. Das kann Haftpflichtansprüche bzw. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die dauerhafte Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen wird nur gewährleistet, wenn die Anlagen regelmäßig inspiziert, gewartet und Instand gehalten werden. Die Wartung und Instandhaltung muss nach DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb von zertifizierten Fachkräften ausgeführt werden.

Die jährliche Wartung umfasst neben der Sichtprüfung der gesamten Anlage die Auslösung aller Melder, die Prüfung der korrekten Anzeige an der Zentrale am Feuerwehr-Bedienfeld, einen Funktionstest der Alarmierungseinrichtung und der Brandfallsteuerungen, die Kontrolle der Störungserkennung -und weiterleitung und die Überprüfung der Sicherheitsstromversorgung. Die Akkumulatoren sind nach spätestens vier Jahren zu ersetzen.

Die Inspektion der Anlage muss vierteljährlich erfolgen und kann auch durch unterwiesene Personen des Betreibers erfolgen. Hier geht es vor allem darum, Verschmutzungen oder Beschädigungen von Brandmeldekomponenten festzustellen und zu überprüfen, ob sich die Umgebungsbedingungen, z.B. durch Umbau oder eine andere Nutzung geändert haben.