Brandschutzbegehungen & Schulungen
Wir führen Brandschutzbegehungen durch und schulen Ihre Mitarbeiter im Bereich vorbeugenden Brandschutz und unterweisen Sie im Einsatz von Löschgeräten.
Sind Sie und Ihre Mitarbeiter für den Notfall vorbereitet?
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster macht gegenwärtig die Gefährdung deutlich:
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, das in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
OLG Münster 10A 363/86
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen seine Mitarbeiter für das richtige Verhalten im Brand- oder Katastrophenfall zu unterweisen und zu üben. Dazu zählen die Evakuierung und die erste Brandbekämpfung mit Selbsthilfelöscheinrichten, wie Feuerlöscher und Wandhydranten.
Praktische Löschübungen
Sobald es qualmt, kokelt oder gar schon kleine Flammen zu einem entstehenden Brand übergehen, ist der Löschversuch mit Handfeuerlöschern, Wandhydrant oder anderen Selbsthilfeeinrichtungen schnell und zielgerichtet geboten. Wird nicht frühzeitig gehandelt, kann die herbeigerufene Feuerwehr oft dann nur noch den Großschaden bzw. das Übergreifen des Brandes auf andere Bereiche bzw. Gebäude verhindern. Praktische Löschübungen mit ausreichender Anzahl von Mitarbeitern sind in regelmäßigen Abständen Pflicht. In Feuerlöschtrainings vermittelten wir Grundlagenwissen vor allem der richtige Umgang mit Feuerlöschern und Wandhydranten (Löschschlauch), sowie Löschdecke mit verschiedenen Brandszenarien im Freien realitätsnah geübt. Aus Umweltschutzgründen sollten Löschübungen mit Wasser und CO2-Löschgeräten durchgeführt werden. Der örtlichen Feuerwehr ist jedenfalls vorab die Löschübung anzuzeigen, damit eine Kostenpflicht wegen Fehlalarm vermieden wird.
Evakuierungsübungen
Nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Beschäftigtenzahl und der Gefahrenlage des Betriebes eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern zu benennen, die die geordnete Evakuierung im Brand- oder Katastrophenfall sicherstellen. Hierzu ist es geboten, Evakuierungshelfer und/oder Etagenbeauftragte in einem Unternehmen zu etablieren. Mit Evakuierungsübungen werden das notwendige Wissen in einem Brandfall und das menschliche Verhalten in Notlagen vermittelt. Dazu gehört insbesondere die richtige Gefahreneinschätzung der Ausbreitung von Feuer und Rauch oder in einer anderen Notsituation. Die zugewiesenen Mitarbeiter sollten zur gut organisierten und gezielten Räumung aus einem Gebäude und deren Planung befähigt werden. Evakuierung und erste Brandbekämpfungsmaßnahmen durch Selbsthilfe müssen in der Anfangsphase eines Brandes gut abgestimmt sein. Deshalb sollte auch jeder Evakuierungshelfer/ Etagenbeauftragter an praktischen Löschübungen mit Selbsthilfe-Feuerlöscheinrichtungen teilnehmen.
Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist einer vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, die in den einzelnen Bundesländern verschieden sind, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.
Aufgaben
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisung, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswege
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz